Netzhaut

 

Im Rahmen einer Glaskörperabhebung kann der Patient Trübungen («mouches volantes») und «Blitze» bemerken. Bei neu auftretender Symptomatik ist umgehend eine augenärztliche Untersuchung angezeigt, da es bei einer Glaskörperabhebung zu Netzhautrissen kommen kann. Diese Netzhautrisse können wir in der Praxis mit dem Argonlaser behandeln, damit diese nicht zu einer Netzhautablösung fortschreiten. Ist bereits eine Netzhautablösung vorhanden, ist eine Operation erforderlich, da ansonsten das Auge erblindet.